Dr. Katharina Guttenbrunner

Im Rahmen der tiefenpsychologisch orientierten Gesprächstherapie werden Imaginationen  oder Tagträume und Hypnose als Zustände erhöhter Aufmerksamkeit und Konzentration genutzt.

Die Aktivierung der inneren Vorstellungswelten hilft uns, bisher unbekannte Zusammenhänge zu verstehen, Verletzungen zu heilen, Beschränkungen aufzugeben und unsere inneren Möglichkeiten zu erschliessen.

Wir können
  • Innere Gelassenheit, Sicherheit und Kraft finden
  • die heilenden Kräfte des Unbewussten aktivieren
  • Lösungen entwerfen und erproben
  • unbewusste Konflikte sichtbar, spürbar und veränderbar machen
  • Wünschen und kreativen Phantasien Raum und Wirklichkeit geben
  • den Körper in Hinblick auf Gesundheit und gute Selbstregulation unterstützen

Veränderungen entstehen aus Augenblicken der Entspannung

Psychotherapeutische Angebote

  • Tiefenpsychologisch orientierte Therapie: 1x / Woche über mehrere Monate bis Jahre
  • Krisenintervention: 1-2x / Woche
  • Fokale Therapie: 1x / Woche
  • Paartherapie: nach Vereinbarung
  • Familiengespräche im Rahmen von Therapien bei Jugendlichen

Erstgespräch

Das unverbindliche Erstgespräch dient dem Kennenlernen und vor allem der Frage, ob wir miteinander arbeiten können und ob ich das, was Sie suchen, anbiete. Wenn wir uns auf eine gemeinsame Arbeit einigen, werden die Rahmenbedingungen, wie Frequenz, Kosten, Kostenersatz und Absageregelung vereinbart.
Ein Antrag auf Krankenkassenzuschuss ist möglich und wird je nach Versicherungsträger in unterschiedlicher Höhe gewährt.
Bei Verbrechensopfern besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme der Psychotherapie durch das Sozialministerium.

Qualitätssicherung

ist durch regelmässige Intervision, Supervision, Tagungen und Kongresse, aktuelle Fachliteratur und Forschungsberichte gegeben.

Verschwiegenheit

Alle Inhalte der Therapie, von Intervision und Supervision unterliegen der strengen Verschwiegenheitspflicht, die sowohl im Psychotherapie- als auch im Ärztegesetz festgeschrieben ist.

Absageregelung

Liebe Klientinnen / Klienten, da ich meine Zeit nach Ihren individuellen Wünschen frei halte, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihren Termin im Falle einer nicht rechtzeitigen Absage (48 Stunden vorher) verrechne.